Wir empfehlen Ihnen eine medizinische Leistung ausschließlich nach dem Nutzen,
den sie Ihnen bringt. Wie viel davon Ihre Kasse übernimmt, ist Gegenstand Ihres Vertrages.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht einfach alles bezahlen, was Ihnen nützt, denn ihre
Aufgabe ist primär eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung nach
erprobtem Standard zur Vermeidung von Not durch Krankheit.
Vorbeugung und Nutzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse müssen daher so lange von
Ihnen selbst übernommen werden, bis der Gesetzgeber sie in den Leistungskatalog Ihrer Kasse aufnimmt.
Nun wird nicht in jedem Fall unser gesamtes Leistungsspektrum benötigt; sprechen Sie mit uns darüber, was sinnvoll ist.